Hier finden Sie Informationen zur kognitiven Verhaltenstherapie, zum allgemeinen Ablauf einer Psychotherapie für gesetzlich und privat versicherte Patienten, sowie einige Punkte, die mir bei meiner Arbeit besonders wichtig sind.
Nach einem erfolgreichen Antrag auf Kostenübernahme bei der zuständigen Krankenversicherung werden für eine Kurzzeittherapie 25 Sitzungen genehmigt, in einer Langzeittherapie sind es 45 Sitzungen. Die Entscheidung ob Kurz- oder Langzeittherapie richtet sich nach den persönlichen Bedürfnissen und Anliegen des Patienten.
Für Privatpatienten/Selbstzahler:
Wenn Sie als Privatpatient oder Selbstzahler eine psychotherapeutische Behandlung in Anspruch nehmen möchten, müssen Sie sich zunächst bei Ihrer Krankenkasse informieren, inwieweit diese Leistungen übernommen werden. Der Umfang der übernommenen Leistungen und der genaue Ablauf der Genehmigung sind hierbei von Versicherung zu Versicherung sehr unterschiedlich und muss deswegen vor Beginn der Behandlung geklärt werden.
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Praxis:
Domstraße 49
63067 Offenbach a. M.
Telefon: 069/850 963 06
E-Mail: kontakt(at)psychotherapie-heimlich.de